Im Alltag hat man es immer wieder mit unterschiedlichen Arten von Kaufverträgen zu tun. Ganz egal, ob man auf dem Markt frisches Obst kauft oder in den Supermarkt geht, um andere Artikel des täglichen Bedarfs holt. Rechtlich gesehen, geht man mit diesen Handlungen jedes Mal einen Kaufvertrag ein, auch wenn man dabei nichts unterschreibt, handelt es sich hier um ein Rechtsgeschäft. Natürlich muss man nicht für den Kauf eines Apfels oder beim Trödelmarktverkauf immer einen Vertrag aufsetzen. Wenn man sich bei Waren des täglichen Bedarfs oder bei kleineren Käufen einig ist, kann der Kaufvertrag auch stillschweigend durchgeführt werden. Anders sieht es natürlich beim Kauf hochwertiger Waren, oder aber auch beim Kauf von Immobilien aus. Hier benötigt man nicht nur einen richtigen Kaufvertrag, sondern auch die Hilfe eines Notars, der die Abwicklung von Kaufverträgen übernimmt.
Immobilienverkauf nie ohne Notar
Beim Kauf von Häusern oder Wohnungen geht es um sehr viel Geld. Doch nicht nur der finanzielle Aspekt kommt zum Tragen, auch der Eintrag in das Grundbuch bei der zuständigen Behörde muss durchgeführt werden, wenn die Abwicklung von Kaufverträgen für Immobilien durchgeführt wird. Eine Immobilie kann erst nach notarieller Beurkundung verkauft werden, somit muss ein Notar bei der Abwicklung von Kaufverträgen helfen. So haben die Verkäufer und auch die Käufer die Gewissheit, dass der Kaufvertrag korrekt ist und der Kauf des neuen Zuhauses sicher und richtig ablaufen wird.
Kaufvertrag bei wertvollen Gegenständen
Auch bei anderen Rechtsgeschäften lohnt es sich durchaus, Hilfe bei der Abwicklung von Kaufverträgen zu fordern. Immer dann, wenn es um einen hohen Kaufpreis geht und somit um die Übereignung wertvoller Gegenstände, wie zum Beispiel Autos, Kunstwerke oder auch teuren Schmuck, sollte ein Kaufvertrag aufgesetzt werden, um das Eigentum des neuen Besitzers einwandfrei nachweisen zu können. Der Kaufvertrag regelt in jedem Rechtsgeschäft die Vorgaben, die Käufer und Verkäufer im Vorfeld klären. So sind hier nicht nur die Sache, die verkauft werden soll, ausgeschrieben, sondern auch der vereinbarte Kaufpreis, eventuelle Ratenzahlung und wann und wo der Kauf durchgeführt werden soll.
Kaufverträge beim Auto nicht vergessen
Wer einen gebrauchten PKW verkaufen möchte, sollte niemals sein Auto verkaufen, ohne einen Kaufvertrag aufzusetzen. Wird das gerade verkaufte Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, kann man den Verkauf mit einem gültigen Kaufvertrag nachweisen und trägt die Schuld für den vom neuen Besitzer verursachten Unfall nicht, auch dann nicht, wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet wurde. Da jeden Tag zahlreiche gebrauchte Autos von privat verkauft werden, findet man im Internet kostenlose Vordrucke, die alle wichtigen Angaben enthalten und in die nur die entsprechenden Angaben ergänzt werden müssen. So sind Verkäufer und Käufer auf der sicheren Seite und wickeln den Kauf mit einem korrekten Kaufvertrag richtig ab.
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